1. Geltungsbereich:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen Limousinen- und Chauffeur-Service Thomas Morgenstern (im Folgenden "LSM" genannt) und dessen Kunden. Stehen die AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit LSM in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen die vorliegenden AGB vor, und zwar auch, wenn LSM in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender AGB des Kunden/Dritten diesen nicht widersprochen hat und die Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsabschluss/ Auftragserteilung:
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages zustande. LSM bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass LSM beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt. Die Bestimmungen in den vorausgegangenen Sätzen gelten auch für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags. Der Auftraggeber seinerseits ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren.
3. Leistungen:
LSM verpflichtet sich gegenüber dem Kunden nur verkehrssichere und technisch einwandfreie Fahrzeuge einzusetzen, die den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Betriebsordnung für Kraftfahrzeuge (BOKraft) entsprechen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem sauberen und frisch gereinigten Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert. Die von LSM eingesetzten Fahrer sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG). LSM behält sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf andere Unternehmen/ Unternehmer zu übertragen. Über eine derartige Vertragsübertragung wird der Kunde informiert. Dem Kunden steht innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein Rücktrittsrecht zu.
4. Preise:
Alle Preise werden in Euro angegeben. Angebote bleiben nach Angebotsdatum 21 Tage gültig. Bitte beachten Sie, alle Angaben in den Angeboten von LSM sind unverbindlich. Maßgebend sind die in ihrer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
5. Zahlungsbedingungen:
Zahlungen erfolgen in der Regel über Rechnungsstellung an eine vom Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegebene Rechnungsadresse. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu veranlassen, wobei der Eingang des Geldes bei LSM entscheidend ist. Daneben ist die Barzahlung vorab oder am Fahrzeug möglich, eine Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per Post zugesandt. Kreditkarten, Checks, Wechsel und andere Zahlungsarten werden nur auf Anfrage akzeptiert. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsversand erfolgt das gerichtliche Mahnverfahren gegen säumige Kunden.
6. Stornobedingungen:
Eine eventuelle Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und wird schriftlich bestätigt. Soweit nicht anders vereinbart, wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von 20,- Euro inkl. geltender MwSt. fällig, wenn der Kunde bis 7 Tage vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktritt. Danach werden Stornogebühren von 50 % des vereinbarten Preises erhoben. Bei einem Rücktritt innerhalb 24 Stunden bis zum eigentlichen Auftragsbeginn wird der voraussichtliche Rechnungsbetrag zu 100 % als Stornogebühr fällig. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten Abholort. LSM behält sich weiter vor, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden/höhere tatsächlich entstandene Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die Berechnung der voraussichtlichen Auftragskosten erfolgt immer zugunsten des Kunden und kann sich je nach Auftragsart und -umfang auch auf eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe beschränken. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bzw. der tatsächlich entstandene Schaden geringer als der hier festgeschriebene ist.
7. Beförderungsausschluss:
Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen. Dies gilt besonders für Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel stehen und Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind. Die Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit gewährleistet ist und wie es die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder Fahrauftraggeber zu ersetzen. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
8. Schadenanzeigen und Verjährung:
Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese innerhalb 5 Tagen nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Danach erlischt jeglicher Anspruch. Im übrigen verjähren Ansprüche gegen LSM 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt nur bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
9. Haftung:
Die Haftung von LSM ist bis höchstens auf den vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen LSM als auch gegenüber seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Sollte LSM einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand, Unfälle, Staus oder gesetzliche Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erhält die bereits geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist LSM berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. LSM ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten. Sofern LSM nicht selbst den Kundenauftrag ausführt, sondern ein Subunternehmer, sind Ansprüche nur soweit geltend zu machen, wie LSM sie gegenüber seinem Subunternehmer geltend machen kann.
10. Fahrzeugklassen:
Sollte ein Fahrzeug ausfallen, ist der Auftragnehmer berechtigt ein anderes Fahrzeug zur Verfügung zustellen, der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das dieses dann auch Fahrzeugklassen kleiner oder größer sein kann als das gebuchte. Es wird dann selbstverständlich auch nur der Preis der kleineren Kategorie berechnet.